Wie läuft der Hase?

Alle Infos rund um das Musikerleistungsabzeichen

Wer kann teilnehmen?

In der Regel können nur Mitglieder einer Musikvereinigung der Mitgliedsverbände des BBMV oder Einzelmitglieder der jeweiligen Verbände zur Prüfung zugelassen werden.
Ausnahmen werden vom zuständigen Mitgliedsverband geregelt.


Wann ist der richtige Zeitpunkt für das Abzeichen?

Der Musiker soll vor der D1-Prüfung eine dreijährige Ausbildung auf dem zu prüfenden Instrument durchlaufen haben. Empfohlen wird das Ablegen des JuniorAbzeichens vor dem Einstieg in die D-Prüfungen. Die Teilnahme an der D2-Prüfung setzt die bestandene D1Prüfung, die Teilnahme an der D3-Prüfung die erfolgreiche Ablegung der D1- und D2-Prüfung voraus. Zwischen den jeweiligen Prüfungen sollte in der Regel eine Vorbereitungszeit von 2 Jahren eingehalten werden.


Wie kann man sich anmelden?

Der Anmeldemodus ist beim jeweiligen Verband zu finden.


Was passiert bei einem Instrumentenwechsel?

Musiker, die ihr Instrument gewechselt haben, können mit diesem erneut zur Prüfung antreten, müssen aber in den praktischen Prüfungsteilen wieder mit D1 beginnen.
Die Gültigkeit ihrer bestandenen Theorieprüfung regeln die Mitgliedsverbände in eigener Zuständigkeit.


Was passiert mit noch nicht geeigneten Teilnehmern?

Lehrgangsteilnehmer, bei denen offensichtlich die theoretischen und/oder praktischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung nicht gegeben sind, werden durch den Prüfungsausschuss / die Lehrgangsleitung von der Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen. Manche Bezirke bieten ein Vorspiel an, um den Leistungsstand der Teilnehmer zu überprüfen. Die Anfechtung der Zulassungsentscheidung ist nicht möglich.


Wie lange hat ein Prüfungsteil Gültigkeit?

Werden die Prüfungsteile getrennt absolviert, hat ein bereits bestandener Prüfungsteil (Theorie/Praxis) zwei Jahre (Kalenderjahre) Gültigkeit, wenn in diesem Zeitraum Prüfungen des jeweiligen Verbandes stattfinden.


Nicht bestanden?

Die Wiederholung der praktischen Prüfung ist bei D1 und D2 frühestens nach 3 Monaten, bei D3 nach 6 Monaten möglich.

(Nachzulesen in der Prüfungsordnung)


Hinweis zur Gültigkeit von Teilprüfungen

  • Aufgrund vermehrter Rückfragen zur Gültigkeit von Teilprüfungen hier nochmals eine Klarstellung: Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt in einem Jahr die Teilprüfung abgelegt wurde, gilt sie immer bis zum Ende des darauffolgenden Jahres.
  • Als Beispiel: Prüfungstag der Teilprüfung ist der 5. Februar 2022, dann gilt diese Teilprüfung bis zum 31. Dezember 2023 und verfällt anschließend.