Zuschüsse

Antragsstellung über das Online-Portal der Bayerischen Musikrates - Stichtag: jeweils am 31. Oktober

Seit dem Jahr 2022 sind die Zuschussanträge ausschließlich über das Online-Portal möglich.

Zum Zuschussportal


Wichtig bei der Anmeldung: In dem Feld "Benutzername (E-Mail)" muss die E-Mail-Adresse eingetragen werden, die auch in der Verwaltungssoftware beim ersten Vorsitzenden hinterlegt ist! Alternativ können Sie hier auch die Vereins-ID eingeben, die Sie der ASM-Vereinsverwaltung in Ihren Stammdaten entnehmen können. Bei der Anmeldung kann dann (falls das Passwort nicht bereits bekannt ist) einfach auf "Passwort vergessen?" geklickt werden, und das Passwort wird an diese E-Mail-Adresse geschickt.

Zur Bedienung des Zuschussportals haben wir in den FAQ's bereits die wichtigsten Fragen zusammengefasst und beantwortet.

Zu den FAQ's

Ferner bietet Ihnen das nachfolgende Video einen ersten Einblick in das Portal mit seinen Möglichkeiten sowie seiner Bedienung und Anwendung: 

Durch das aktivieren der Videofunktion auf dieser Website werden automatisiert Daten an Vimeo übermittelt. Ggf. werden diese Daten außerhalb der Europäischen Union unter geringeren Datenschutzbestimmungen gespeichert.Dauerhaft aktivierenmehr Informationen
Auf dieser Website werden über eine sogenannte Zwei-Klick-Lösung Zusatzdienste von YouTube und Vimeo angeboten. Beim ersten Aufruf der Webseite werden keine Daten an die Betreiber übermittelt. Erst nachdem die Nutzer durch einen entsprechenden Klick in das Opt-In-Verfahren eingewilligt haben, werden ab sofort und bei jedem weiteren Besuch Daten (unter anderem die URL der aktuellen Seite sowie die IP-Adresse des Nutzers) an den jeweiligen Betreiber übertragen. Der Nutzer kann selbst entscheiden, ob er der Aktivierung der YouTube/Vimeo-Videos und damit der Datenübermittlung zustimmt. Der Nutzer kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen und durch den entsprechenden Klick auf der Website die weitere Datenübermittlung an die Betreiber unterbinden (Opt-In-Verfahren).

Erst wenn der Nutzer das Abspielen der Videos mit Klick auf „aktivieren“ freigibt, erteilt er die Einwilligung, dass Daten an den jeweiligen Betreiber übermittelt werden. Um die vom Nutzer gewünschte Einstellung zu speichern, wird ein Cookie gesetzt, das die Parameter abspeichert. Beim Setzen dieses Cookies werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, sie enthalten lediglich anonymisierte Daten zur Anpassung des Browsers. Anschließend sind die Videos aktiv und können vom Nutzer abgespielt werden. Möchte der Nutzer das automatische Laden der YouTube-Videos deaktivieren, muss er unter dem Video mit einem Klick auf „Einwilligung widerrufen“ seine Zustimmung zurückziehen. Damit werden auch die Einstellungen des Cookies aktualisiert.

zum Datenschutz
Einwilligung widerrufen

Zuschuss für staatlich anerkannte Dirigenten

ASM-Mitgliedsvereine, deren Dirigent/Dirigentin die staatliche Anerkennung als Leiter/in im Laienmusizieren besitzt, oder staatlich anerkannten Dirigenten gleichgestellt ist (z.B. Studium Musikhochschule etc.) und das Orchester mindestens 12 Monate leitet, können eine Aufwandsentschädigung für Dirigenten beantragen.

Der Antrag muss über das Zuschussportal bis zum 31.10. jeden Jahres eingereicht werden.


Zuschüsse für Instrumente und Noten

Instrumente:
Grundsätzlich können nur sogenannte Mangelinstrumente bezuschusst werden.

Für Jungmusiker:innen bis 18 Jahren sind grundsätzlich alle Instrumente förderfähig (privat oder vereinseigen)

Bezuschusst werden nur Neuinstrumente mit Rechnung ausgestellt im Zuschussjahr (derzeit im Zeitraum vom 01.11.2022 bis 31.10.2023)

Noten:
Bezuschusst wird der Kauf von Noten (kompletter Notensatz) für Orchester-Besetzung (nicht förderfähig sind: Ensemblenoten, Einzelstimmen, Partituren oder D-Literatur)

Instrumente und Noten:
Der Antrag muss über das Zuschussportal bis zum 31.10. jeden Jahres eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen: (diese müssen über das Zuschussportal hochgeladen werden)

  • vollständig ausgefüllter und digital signierter Zuschussantrag
  • Rechnung (Rechnungs-Datum im Zeitraum vom 01.11.2022 bis 31.10.2023)
  • Bindungsvereinbarung (bei Privatinstrumenten)
  • Nutzungsvereinbarung (bei vereinseigenen Instrumenten)
  • Bezahltnachweis

Jungbläserzuschuss

Die Gewährung des Jungbläserzuschusses kann nicht mehr automatisch und pauschal erfolgen, sondern muss beantragt werden. Dabei muss mit dem Antrag nachgewiesen werden, dass zuschusswürdige Kosten in den genannten Förderkategorien entstanden sind. Der Antrag muss über das Zuschussportal bis 31.10. jeden Jahres eingereicht werden.



Förderung von Musikerheimen

Über die Regierung von Schwaben können vom "Kulturfonds Bayern" Fördermittel für den Bau von Musikerheimen beantragt werden.
Die Antragsfrist ist der 1.Oktober für Maßnahmen im darauffolgenden Jahr.

Bei Antragstellung empfiehlt es sich, vorab Kontakt aufzunehmen:

Regierung von Schwaben
Frau Michaela Schmidt
Fronhof 10
86145 Augsburg
Tel.:0821/327-2425
E-mail: michaela.schmidt@reg-schw.bayern.de

Im nachstehenden Flyer finden Sie Informationen zum "Kulturfonds Bayern"